Wolverine / US Fish and Wildlife Servive

27. März 2018: Kollaborative Studien, die im Wind River Reservat in Wyoming durchgeführt wurden, bestätigen die Anwesenheit von Vielfraßen dort.

  • Sehen Sie sich in unserer Blog-Story „A Wolverine’s 15 Minutes of Fame“ Aufnahmen von einem frechen Vielfraß an, der eine Mahlzeit einnimmt.

17. Oktober 2016: Der U.S. Fish and Wildlife Service (Service) öffnet die öffentliche Kommentierungsfrist für eine vorgeschlagene Regel, um den nordamerikanischen Vielfraß als bedroht gemäß dem Endangered Species Act (ESA) aufzulisten.

  • Pressemitteilung (17.Oktober 2016): Gerichtsurteil öffnet Kommentarfrist zu North American Wolverine Proposed Listing Rule wieder

4. April 2016: Das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Distrikt Montana hob unsere Entscheidung auf, unseren Vorschlag von 2014, den Wolverine als bedroht aufzulisten, zurückzuziehen, und wies die Entscheidung zur weiteren Prüfung an den Dienst zurück.

  • Gerichtsentscheidung herunterladen (PDF)

13. August 2014: Der Dienst zog einen Vorschlag zurück, den nordamerikanischen Vielfraß in den angrenzenden Vereinigten Staaten als bedrohte Art gemäß dem Endangered Species Act (ESA) aufzulisten. Der Vielfraß, ein großes, aber schwer fassbares Mitglied der Wieselfamilie, das im Mountain West gefunden wurde, hat sich im letzten halben Jahrhundert stetig erholt, nachdem Jagd, Fang und Vergiftung die Art in den frühen 1900er Jahren fast aus den unteren 48 Staaten ausgerottet hatten.

Obwohl klar ist, dass sich das Klima erwärmt, hat der Dienst nach sorgfältiger Abwägung der besten verfügbaren Wissenschaft festgestellt, dass die Auswirkungen des Klimawandels den Vielfraß wahrscheinlich nicht jetzt oder in absehbarer Zukunft vom Aussterben bedroht sind. Infolgedessen erfüllt der Vielfraß weder die gesetzliche Definition einer „bedrohten Art“ noch einer „gefährdeten Art“ und garantiert keinen Schutz gemäß der ESA.

  • Pressemitteilung (12. August 2014): Dienst stellt fest, dass Wolverine keinen Schutz nach dem Endangered Species Act garantiert
  • Fragen und Antworten: Rücknahme des Vorschlags, Wolverine nach dem Endangered Species Act auf die Liste zu setzen (PDF)
  • Federal Register Notice (13.August 2014): Etablierung einer nicht wesentlichen Versuchspopulation des nordamerikanischen Vielfraßes in Colorado, Wyoming und New Mexico

3. und 4. April 2014: Der Dienst berief ein Gremium wissenschaftlicher Experten ein, um Beiträge zu den möglichen Auswirkungen zukünftiger Klimaveränderungen auf Vielfraße und ihren Lebensraum zu liefern. Das Panel wurde als Reaktion auf Peer-Review und staatliche Kommentare organisiert, die wir nach der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Regel zur Auflistung von Vielfraßen erhalten hatten. Wir veröffentlichen die Ergebnisse hier, damit die Leute uns vor Ablauf der Kommentarfrist, die am 6. Mai 2014 endet, Kommentare zu diesen Ergebnissen abgeben können. Bitte gehen Sie zu regulations.gov und suchen Sie nach „Wolverine“, um uns Ihre Kommentare zu senden.

  • Wolverine Science Panel Workshop Report (3.-4. April 2014)

4. Februar 2014: Der U.S. Fish and Wildlife Service veröffentlichte einen Federal Register Notice, der die Frist für unsere endgültige Entscheidung, ob der Wolverine unter dem Endangered Species Act gelistet werden soll, verlängern wird. Das Gesetz erlaubt eine solche Verlängerung, wenn erhebliche wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten über die Hinlänglichkeit oder Genauigkeit der verfügbaren Daten bestehen, die für die fragliche Entscheidung relevant sind. Während des Peer-Review-Prozesses zu unserer vorgeschlagenen Regel, den Vielfraß als bedroht aufzulisten, erhielten wir eine Vielzahl von Meinungen aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu den Informationen, die wir zur Entwicklung der vorgeschlagenen Regeln verwendet haben. Als Reaktion darauf werden wir die Frist für die endgültige Kotierungsentscheidung um 6 Monate verlängern, um Bereiche wissenschaftlicher Meinungsverschiedenheiten und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Wolverine-Kotierungsentscheidung weiter zu bewerten.

Die neue Frist für eine endgültige Regelung oder Rücknahme des Vorschlags endet am 4. August 2014. Mit der Ankündigung der 6-monatigen Verlängerung durch das Federal Register öffnen wir auch die Kommentarfrist für die Wolverine-Auflistung bis zum 6. Mai 2014. Details zu den Arten von Informationen, die der Dienst sucht, sind in der 6-monatigen Verlängerungsmitteilung verfügbar.

  • Federal Register Notice (4. Februar 2014): 6-monatige Verlängerung der endgültigen Entscheidung für die vorgeschlagene Listung des distinkten Populationssegments des nordamerikanischen Vielfraßes, der in den angrenzenden Vereinigten Staaten als bedrohte Art vorkommt
  • Pressemitteilung (4. Februar 2014): U.S. Fish and Wildlife Service verlängert die Frist für die endgültige Listungsentscheidung für den nordamerikanischen Vielfraß gemäß dem Endangered Species Act

4. Februar 2013: Vielfraße wurden im frühen 20.Jahrhundert aufgrund von breit angelegten Raubtierfangprogrammen und Vergiftungsprogrammen fast aus den angrenzenden Vereinigten Staaten ausgerottet. Seitdem haben sie sich bemerkenswert erholt. Leider wird die Klimaerwärmung im nächsten Jahrhundert den Lebensraum von Vielfraßen wahrscheinlich erheblich reduzieren, bis zu dem Punkt, an dem die Persistenz von Vielfraßen in den angrenzenden Vereinigten Staaten ohne Intervention zweifelhaft ist. Der Schutz durch das Endangered Species Act (ESA) und Maßnahmen von Bundes- und Landesbehörden in Partnerschaft mit privaten Landbesitzern und Nichtregierungsorganisationen können dazu beitragen, den Vielfraß vor dem Aussterben zu schützen, indem er seine Fähigkeit erhöht, angesichts des Klimawandels bestehen zu bleiben.
Wir schlagen daher vor, den nordamerikanischen Vielfraß als bedrohte Art im Rahmen der ESA zu schützen.
Wir schlagen auch eine Sonderregel vor, die den Schutz der ESA nur auf diejenigen beschränken würde, die notwendig sind, um die Bedrohungen für die Arten zu bekämpfen. Im Falle des Vielfraßes, Menschliche Aktivitäten im Lebensraum von Vielfraßen wie Schneemobilfahren, Skifahren im Hinterland, und Landbewirtschaftungsaktivitäten wie Holzernte und Infrastrukturentwicklung, die keine Bedrohung für die Art darstellen, wäre nicht verboten oder reguliert. Das absichtliche Töten von Vielfraßen wäre jedoch verboten. Wir suchen Input darüber, ob es angemessen ist, die zufällige Aufnahme von Vielfraßen im Rahmen legaler Fangaktivitäten gegen andere Arten zu verbieten, wenn Staaten Programme haben, um die Wahrscheinlichkeit dieses Auftretens zu minimieren. Eine 90-tägige Kommentierungsfrist, die am 4. Februar 2013 beginnt, wird vorgesehen, um der Öffentlichkeit und den Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Während dieser Zeit werden wir uns auch von qualifizierten Mitgliedern der wissenschaftlichen Gemeinschaft begutachten lassen, um sicherzustellen, dass unsere endgültige Entscheidung auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Der Dienst wird in einem Jahr endgültig entscheiden, ob der Vielfraß auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Bundesliste der gefährdeten und bedrohten Wildtiere aufgenommen werden soll. Der Dienst wird auch entscheiden, ob es ratsam ist, einen kritischen Lebensraum für den Vielfraß auszuweisen, und ob eine solche Ausweisung für diese Art angesichts der Bedrohung ihres Lebensraums durch den Klimawandel von Vorteil wäre.
Informationen zur Einreichung öffentlicher Kommentare, einschließlich Informationen zu den öffentlichen Sitzungen und Anhörungen, die wir zu den vorgeschlagenen Regeln abhalten werden, finden Sie unten.

  • Bekanntmachung des Bundesregisters (4. Februar 2013): Bedrohungsstatus für das ausgeprägte Populationssegment des nordamerikanischen Vielfraßes in den angrenzenden Vereinigten Staaten
  • Federal Register Notice (4. Februar 2013): Etablierung einer nicht wesentlichen experimentellen Population des nordamerikanischen Vielfraßes in Colorado, Wyoming und New Mexico
  • Pressemitteilung (1. Februar 2013): U.S. Fish and Wildlife Service schlägt vor, Vielfraße nach dem Endangered Species Act als bedroht aufzulisten
  • Entwurf einer Wiederherstellungsübersicht
  • Wolverine vorgeschlagen 10(j) Regel Zitierte Literatur
  • Wolverine vorgeschlagene Auflistung und 4(d) zitierte Literatur
  • Modellierte Wolverine Habitat Map
  • Peer Review Plan
  • Fact Sheet

Wissenschaftliche Informationen zu diesen Vorschlägen werden bis zum 6. Mai 2013 akzeptiert und kann elektronisch über das Federal eRulemaking Portal unter http://www.regulations.gov eingereicht werden. Befolgen Sie die Anweisungen zum Einreichen von Kommentaren; oder per Post oder Hand geliefert an: Public Comments Processing, Attn: FWS-R6-ES-2012-0107; Abteilung für Richtlinien- und Richtlinienmanagement; US Fish and Wildlife Service; 4401 N. Fairfax Drive, Suite 222; Arlington, VA 22203.

Öffentliche Anhörungen: Drei Informationsveranstaltungen und eine öffentliche Anhörung werden zu dieser vorgeschlagenen Regel stattfinden.Boise, Idaho: 13.März 2013 im Boise Centre auf The Grove, 850 West Front Street, Boise, ID 83702.Lakewood, Colorado: 19.März 2013 im Hampton Inn, 137 Union Boulevard, Lakewood, CO 80228. Helena, Montana, USA: März 27, 2013 im Red Lion Colonial Inn, 2301 Colonial Drive, Helena, MT 59601.

An allen drei Standorten findet die öffentliche Informationsveranstaltung von 2:00 PM bis 5:00 PM statt, gefolgt von der Registrierung der Redner um 6:00 PM und der öffentlichen Anhörung zur mündlichen Aussage von 7:00 PM bis 9:00 PM. Dezember 2010: Nach einer gründlichen Überprüfung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse hat der Fish and Wildlife Service festgestellt, dass die zusammenhängende Wolverine-Population in den Vereinigten Staaten nach dem Endangered Species Act (ESA) geschützt werden sollte. Die Regelsetzung, um ESA-Schutzmaßnahmen für den Vielfraß vorzuschlagen, wird sich jedoch verzögern, während wir an der Auflistung von Vorschlägen für andere Arten mit größerem Bedarf arbeiten. Der Vielfraß wird der Liste der Kandidaten für den ESA-Schutz hinzugefügt. Als Kandidatenart wird der Vielfraß keinen Schutz im Rahmen der ESA erhalten; Wir werden seinen Status jedoch jährlich überprüfen und weiterhin mit Landbesitzern und Partnern zusammenarbeiten, um freiwillige Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung zeigen, dass die Klimaerwärmung die primäre Bedrohung für Wolverine ist. Unsere Auswertung ergab, dass die Auswirkungen der Klimaerwärmung schwerwiegend sind, aber bisher keine nachweisbaren Auswirkungen auf die Population der Art hatten. Da die Bedrohung durch die Klimaerwärmung nicht unmittelbar bevorsteht, werden wir unsere Ressourcen nutzen, um an der Auflistung von Bestimmungen für Arten zu arbeiten, die vom Aussterben bedroht sind.

  • Pressemitteilung (13.Dezember 2010): Vielfraß wird zum Kandidaten für den Schutz gefährdeter Arten ernannt
  • Bekanntmachung des Bundesregisters (14.Dezember 2010): 12-monatiger Befund einer Petition, den nordamerikanischen Vielfraß als gefährdet oder bedroht aufzulisten
  • Fragen und Antworten
  • Fact Sheet
  • Fotos auf Flickr

April 2010: Der U.S. Fish and Wildlife Service hat eine Statusüberprüfung des Vielfraßes eingeleitet, um festzustellen, ob die Art Schutz gemäß dem Endangered Species Act (ESA) verdient. Die Statusüberprüfung wird potenzielle Vielfraßpopulationen in Kalifornien, Colorado, Idaho, Montana, Oregon, Washington und Wyoming untersuchen.

Der Dienst sucht die neuesten wissenschaftlichen und kommerziellen Informationen über den Status des Vielfraßes von der Öffentlichkeit, Regierungsbehörden, Stämmen, der Industrie und den wissenschaftlichen und Naturschutzgemeinschaften. Nach dem Sammeln und Analysieren dieser Informationen entscheidet der Dienst, ob der Vielfraß in die Bundesliste der bedrohten und gefährdeten Arten aufgenommen werden soll. Informationen werden bis zum 17.Mai 2010 entgegengenommen.

  • Bekanntmachung des Bundesregisters (15. April 2010): Einleitung der Statusüberprüfung des nordamerikanischen Vielfraßes in den angrenzenden Vereinigten Staaten
  • Pressemitteilung (15. April 2010): U.S. Fish and Wildlife Service zur Überprüfung des Status des Vielfraßes Öffentliche Kommentierungsfrist endet am 17. Mai 2010

März 2008: Befund „Nicht gerechtfertigt“ – In einem am 11. März 2008 veröffentlichten Befund stellte der U.S. Fish and Wildlife Service fest, dass die zusammenhängende US-Bevölkerung von wolverine ist keine listable entity unter dem Endangered Species Act und daher nicht für den Schutz nach dem Gesetz.

Der Dienst sucht weiterhin nach neuen Informationen über den Status des Vielfraßes und unterstützt weiterhin kooperative Erhaltungsbemühungen, um der Art in ihrem heimischen Verbreitungsgebiet zugute zu kommen.

  • Federal Register Notice (11. März 2008): 12-monatiger Befund einer Petition, den nordamerikanischen Vielfraß als bedroht oder gefährdet aufzulisten
  • Pressemitteilung (10. März 2008): Schutz durch das Endangered Species Act für Vielfraß nicht gewährleistet

2007: Status Review – The U.S. Der Fish and Wildlife Service gab bekannt, dass er eine Statusüberprüfung des Vielfraßes (Gulo Gulo luscus) einleitet, um festzustellen, ob die Art den Schutz nach dem Gesetz über gefährdete Arten gewährleistet.

  • Pressemitteilung (5. Juni 2007): U.S. Fish and Wildlife Service zur Überprüfung des Status des Wolverine
  • Verlängerungsbeschluss (6. April 2007)
  • Unterstützungsnotiz (5. April 2007)
  • Antrag der Beklagten ohne Gegenstimme (5. April 2007)
  • Summary Judgement Order (26.September 2006)

Oktober 2003: Wolverine Petition „Nicht wesentlich“ – Die Biodiversity Legal Foundation und fünf weitere Organisationen ersuchten den Dienst, den Vielfraß in den angrenzenden Vereinigten Staaten aufzulisten und einen kritischen Lebensraum auszuweisen. Der Dienst stellte fest, dass die Petition und andere derzeit verfügbare Daten nicht ausreichen, um die Verbreitung von Vielfraßen zu bestimmen, Lebensraumanforderungen, und ob es Bedrohungen für den Fortbestand des Vielfraßes gibt.

  • Bekanntmachung des Bundesregisters (21.Oktober 2003): 90-Tage-Befund für eine Petition zur Auflistung als gefährdeter oder bedrohter Vielfraß in den Vereinigten Staaten
  • 90-Tage-Befund Literatur zitiert (28. Oktober 2003)
  • Pressemitteilung (21. Oktober 2003): Vielfraß wird nicht für die Auflistung nach dem Endangered Species Act in Betracht gezogen
  • Fragen und Antworten: In Bezug auf die Petition zur Auflistung des Vielfraßes
  • Originalmaterial der Petition (11. Juni 2000): Biodiversity Legal Foundation Petition der Vielfraß als bedrohte oder vom Aussterben bedrohte Art
  • Petitionsbibliographie
  • Haftungsausschluss: Die Wolverine-Petition ist im Adobe Acrobat 4.0 (PDF) -Format zum Anzeigen und / oder Herunterladen verfügbar. Das Dokument wurde mit einem Scanner und einer optischen Zeichenerkennungsanwendung in ein elektronisches Format konvertiert. Das Servicepersonal hat sich bemüht, das ursprüngliche Format und den ursprünglichen Text beizubehalten, es können jedoch Abweichungen auftreten. Beachten Sie, dass die Materialien in den Anhängen zu umfangreich sind, um auf dieser Website enthalten zu sein. Bitte wenden Sie sich an die Petenten, wenn Sie Fragen zu dem Dokument, Zitaten oder Anhängen haben.

“ Zurück zum Anfang

Related Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.