Was sind die typischen Abschlusskosten? Und wer bezahlt sie traditionell?

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Der Kauf eines Eigenheims dreht sich im Allgemeinen um zwei Dinge: Emotionen und Geld. In diesem Beitrag möchten wir auf den Geldanteil eingehen, insbesondere auf die Abschlusskosten. Übliche Abschlusskosten sind ein großer Teil des Kaufs eines Hauses und während des Kaufs eines Hauses finden Sie Escrow spielt eine große Rolle bei der Berechnung dieser Abschlusskosten.

Definition der Abschlusskosten: Gebühren und Aufwendungen, die über den Preis der Immobilie hinausgehen und dem Käufer und / oder dem Verkäufer bei der Eigentumsübertragung entstehen. Beispiele sind Titelrecherchen, Abschlussdienste, Darlehensgebühren und Gebühren für die Einreichung von Urkunden. Auch Abrechnungskosten genannt.

Laut Definition gibt es zwei Seiten (Käufer und Verkäufer) der Gleichung bei der Bestimmung der Abschlusskosten. Unten ist eine einfache übliche Abschlusskostenliste. Denken Sie daran, diese sind typisch, aber sollte nicht als harte schnelle Regeln, fühlen Sie sich frei, Ihren Immobilienmakler für weitere Details zu konsultieren.

Typische Abschlusskosten für einen KÄUFER:

  • Die Hälfte der Treuhandgebühr (laut Vertrag)
  • Prämien für die Titelpolitik des Kreditgebers
  • Dokumentenvorbereitung (falls zutreffend)
  • Steuerpro-ration (ab Erwerbsdatum)
  • Aufnahmegebühren für alle Dokumente im Namen des Käufers
  • Versicherungsprämie des Hausbesitzers für das erste Jahr
  • Hausgarantie (laut Vertrag)Vorschau
  • Inspektionsgebühren (laut Vertrag) : überdachung, Eigentum, geologisch, Schädling, etc.
  • Alle neuen Darlehensgebühren (mit Ausnahme derjenigen, die der Kreditgeber für die Zahlung des Verkäufers verlangt)
  • Zwischenzinsen für das neue Darlehen vom Datum der Finanzierung bis zum ersten Zahlungsdatum

Typische Abschlusskosten für einen VERKÄUFER:

  • Die Hälfte der Treuhandgebühr (gemäß Vertrag)
  • Arbeitsaufträge (gemäß Vertrag)
  • Eigentumsversicherungsprämien
  • Immobilienprovision
  • Alle Urteile, Steuerpfandrechte usw. gegen den Verkäufer
  • Alle unbezahlten Eigenheimbesitzervereinigungsgebühren
  • Hausgarantie (gemäß Vertrag)
  • Alle Anleihen oder Einschätzungen (gemäß Vertrag)
  • Alle vom Kreditgeber des Käufers geforderten Darlehensgebühren (gemäß Vertrag)
  • Aufnahmegebühren zum Löschen aller Dokumente gegen den Verkäufer
  • Auszahlung aller Kredite im Namen des Verkäufers (oder des bestehenden Kreditsaldos, der vom Käufer übernommen wird)
  • Dem Kreditgeber aufgelaufene Zinsen werden ausgezahlt , rückerstattungsgebühren und etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Verbrauchsteuer (% basierend auf Landkreis und Verkaufspreis)

Der Kauf oder Verkauf Ihres Hauses kann eine der größten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens sein. Aber zu wissen, was Sie erwartet, wenn Sie informiert sind, kann Ihnen den Prozess erleichtern!

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Auf Juli 6, 2010 / Blog, Treuhand

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