IN DER ERWÄGUNG, dass in den Kolonien oder Plantagen seiner Majestät in Amerika aufgrund von Gesetzen, Anordnungen, Resolutionen oder Abstimmungen der Versammlung große Mengen von Papierkreditscheinen erstellt und ausgegeben wurden, die solche Wechsel zu gesetzlichen Zahlungsmitteln für Geld machen und erklären: und während solche Wechsel in ihrem Wert stark abgewertet haben, durch die Schulden mit einem viel geringeren Wert als vertraglich vereinbart beglichen wurden, zur großen Entmutigung und zum Nachteil des Handels und des Handels der Untertanen seiner Majestät, indem sie Verwirrung im Handel verursachen, und Kredit in den genannten Kolonien oder Plantagen verringern: Für Abhilfe, möge es Ihrer vortrefflichsten Majestät gefallen, dass es erlassen werden kann, wenn; und sei es von der vortrefflichsten Majestät des Königs erlassen, durch und mit dem Rat und der Zustimmung der Lords Spiritual und temporal, und Commons, in diesem hier versammelten Parlament, und durch die Autorität desselben, Dass ab und nach dem ersten Tag des Septembers, eintausendsiebenhundertvierundsechzig, In keiner der Kolonien oder Plantagen seiner Majestät in Amerika darf ein Gesetz, eine Anordnung, ein Beschluss oder eine Abstimmung der Versammlung zur Erstellung oder Ausgabe von Papierrechnungen oder Kreditwechseln jeglicher Art oder Bezeichnung erlassen werden, solche Papierrechnungen oder Kreditwechsel erklären, gesetzliches Zahlungsmittel in Amerika zu sein zahlung von Geschäften, Verträgen, Schulden, Gebühren oder Forderungen jeglicher Art; und jede Klausel oder Bestimmung, die später in ein Gesetz, eine Anordnung, einen Beschluss oder eine Abstimmung der Versammlung eingefügt wird, die diesem Gesetz widersprechen, ist null und nichtig.
II. Und während die großen Mengen von Papierrechnungen, oder Wechsel, die jetzt tatsächlich im Umlauf sind und Währung in mehreren Kolonien oder Plantagen ist Amerika, emittiert in Verfolgung von Akten der Versammlung erklärt solche Rechnungen ein gesetzliches Zahlungsmittel, machen es sehr zweckmäßig, dass die Bedingungen und Konditionen, auf denen solche Rechnungen ausgegeben wurden, sollte nicht geändert oder verlängert werden, um das gesetzliche Zahlungsmittel davon über die Bedingungen hinaus fortzusetzen, die durch solche Gesetze für die Einberufung und Entladung solcher; sei es daher von der oben genannten Behörde erlassen, dass jede Handlung, Anordnung, Entschließung oder Abstimmung der Versammlung in einer der genannten Kolonien oder Plantagen, die vorgenommen werden soll, um das gesetzliche Zahlungsmittel für Papierrechnungen oder Kreditscheine zu verlängern, die jetzt in einer der genannten Kolonien oder Plantagen in Amerika bestehen und aktuell sind, über die Zeiten hinaus, die für das Einberufen, Versenken und Entladen solcher Papierrechnungen oder Kreditscheine festgelegt sind, ist null und nichtig.
III. Und sei es weiter von der oben genannten Behörde erlassen, Dass, wenn ein Gouverneur oder Oberbefehlshaber vorerst, in allen oder einer der genannten Kolonien oder Plantagen, wird, von und nach dem genannten ersten Tag im September eintausendsiebenhundertvierundsechzig, Geben Sie seine Zustimmung zu einer Handlung oder Anordnung der Versammlung, die der wahren Absicht und Bedeutung dieses Gesetzes zuwiderläuft, Jeder solche Gouverneur oder Oberbefehlshaber soll, für jede solche Straftat, verfällt und zahlt die Summe oder eintausend Pfund, und wird sofort von seiner Regierung entlassen, und für immer zu keiner öffentlichen büro oder Ort des Vertrauens.IV. Immer vorausgesetzt, dass sich nichts in diesem Gesetz darauf erstreckt, ein Gesetz zu ändern oder aufzuheben, das im vierundzwanzigsten Jahr der Regierungszeit seiner verstorbenen Majestät, König Georg der Zweite, erlassen wurde, Ein Gesetz zur Regulierung und Zurückhaltung von Papierkreditscheinen in den Kolonien oder Plantagen seiner Majestät von Rhode Island und Providence Plantations, Connecticut, Der Massachusetts Bay und New Hampshire in Amerika, und um zu verhindern, dass dieselben gesetzliche Zahlungsmittel für Geldzahlungen sind.
V. Vorausgesetzt auch, dass nichts, was hierin enthalten ist, erweitert oder so ausgelegt wird, dass es erweitert wird, um einen der Wechsel, die jetzt in einer der genannten Kolonien bestehen, zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen.