Stey by step Verfahren zur Einreichung einer gegenseitigen Scheidung

Was ist Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen?Nach dem Hindu Marriage Act von 1955 haben sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau das Recht, ihre Ehe durch ein Scheidungsurteil aus mehr als einem in Abschnitt 13 aufgeführten Grund auflösen zu lassen.Abschnitt 28 des Special Marriage Act von 1954 und Abschnitt 10A des Divorce Act von 1869 sehen ebenfalls eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen vor.

Die nach Abschnitt 13B des Hindu Marriage Act erforderlichen Bedingungen lauten wie folgt:

(i) Ehemann und Ehefrau leben seit mindestens einem Jahr getrennt.

(ii) Dass sie nicht zusammenleben können.

(iii) Und dass sowohl Ehemann als auch Ehefrau einvernehmlich vereinbart haben, dass die Ehe völlig zusammengebrochen ist. Daher sollte die Ehe aufgelöst werden. Unter diesen Umständen kann eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen eingereicht werden.Nach dem indischen Rechtssystem beginnt ein Scheidungsverfahren grundsätzlich mit der Einreichung eines Scheidungsantrags.

Wo man einen Scheidungsantrag einreicht:

1. Das Gericht kann eines sein, in dem das Paar, das die Scheidung anstrebt, zuletzt gelebt hat.

2. Das Gericht kann eines sein, in dem die Ehe feierlich geschlossen wurde.

3. Das Gericht kann eines sein, in dem die Ehefrau derzeit wohnt.

Das Hindu Marriage Act von 1955 gibt das Recht, die Ehe aufzulösen, wenn Sie oder Ihre Ehepartner Schwierigkeiten in der Ehe haben.

Das gesamte Scheidungsverfahren in Indien beginnt mit dem Scheidungsantrag, der von den mit dem Scheidungsprozess verbundenen Parteien ausgefüllt und dem anderen mitgeteilt wird.Gemäß dem Hindu Marriage Act von 1955 kann ein Antrag auf gegenseitige Scheidung gestellt werden, wenn Sie und Ihr Ehepartner Schwierigkeiten haben und beschlossen haben, sich legal zu trennen.

Sie können sogar die Scheidung beantragen, wenn die andere Partei nicht bereit ist, sich scheiden zu lassen – dies wird als ‚Umstrittene Scheidung‘ bezeichnet.

Schauen Sie sich nun das schrittweise Verfahren im Falle einer gegenseitigen Scheidung an:

Verfahren für eine gegenseitige Scheidung.

Schritt 1: Antrag auf Scheidung

Zunächst müssen beide Ehegatten dem Familiengericht einen gemeinsamen Antrag auf Auflösung der Ehe für ein Scheidungsurteil vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie nicht zusammenleben konnten und sich gegenseitig auf die Auflösung der Ehe geeinigt haben oder seit einem Jahr oder länger getrennt leben.

Diese Petition wird dann von beiden Parteien unterzeichnet.

Schritt 2: Erscheinen vor Gericht und Prüfung der Petition

Beide Parteien müssen nach Einreichung der Petition vor dem Familiengericht erscheinen.

Die Parteien würden ihre jeweiligen Berater/Anwälte vorstellen.

Das Gericht würde die Petition zusammen mit allen vorgelegten Dokumenten kritisch beobachten.

Das Gericht kann sogar versuchen, eine Versöhnung zwischen den Ehegatten herbeizuführen.

Schritt 3: Erlass von Anordnungen zur Aufzeichnung von eidesstattlichen Erklärungen

Nachdem der Antrag vom Gericht geprüft und erfüllt wurde, kann er anordnen, dass die Aussagen der Partei unter Eid aufgezeichnet werden.

Schritt 4: Erster Antrag wird angenommen und vor dem zweiten Antrag wird eine Frist von 6 Monaten festgelegt

Sobald die Erklärungen aufgezeichnet sind, wird vom Gericht ein Beschluss über den ersten Antrag erlassen.Danach wird beiden Scheidungsparteien eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, bevor sie den zweiten Antrag stellen können.

Die maximale Frist für die Einreichung eines zweiten Antrags beträgt 18 Monate ab dem Datum der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht.

Schritt 5: Zweiter Antrag und die abschließende Anhörung der Petition

Sobald die Parteien beschlossen haben, das Verfahren fortzusetzen und zum zweiten Antrag zu erscheinen, können sie mit den abschließenden Anhörungen fortfahren.

Dazu gehören das Erscheinen von Parteien und die Aufzeichnung von Erklärungen vor dem Familiengericht.

Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die den Parteien eingeräumte Frist von 6 Monaten auf Gerichtsentscheidung verzichtet werden kann.

Daher können die Parteien, die ihre Differenzen einschließlich Unterhalt, Sorgerecht für das Kind oder andere offene Fragen zwischen den Parteien wirklich beigelegt haben, diese sechs Monate darauf verzichten.

Auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass die Wartezeit nur ihre Leiden verlängert, können die sechs Monate auch in diesem Fall entfallen.

Schritt 6: Scheidungsurteil:

Bei einer gegenseitigen Scheidung müssen beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben, und es darf keine Unterschiede in den Angelegenheiten geben, die sich auf Streitigkeiten in Bezug auf Unterhalt, Sorgerecht für ein Kind, Unterhalt, Eigentum usw. beziehen.

Daher muss zwischen den Ehegatten eine vollständige Vereinbarung über die endgültige Entscheidung über die Auflösung der Ehe getroffen werden.

Wenn das Gericht nach Anhörung der Parteien davon überzeugt ist, dass die Behauptungen in der Petition wahr sind und dass es keine Möglichkeit der Versöhnung und des Zusammenlebens geben kann, kann es ein Scheidungsurteil erlassen, das die Auflösung der Ehe erklärt.

Die Scheidung wird endgültig, sobald das Scheidungsurteil vom Gericht erlassen wurde.

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