Sangria-Rezepte variieren sogar innerhalb Spaniens stark, mit vielen regionalen Unterschieden. Die Grundzutaten sind immer Rotwein und einige Mittel, um einen fruchtigen oder süßeren Geschmack hinzuzufügen und vielleicht den Alkoholgehalt zu erhöhen.Traditionell kann Sangria mit lokalen Früchten wie Pfirsichen, Nektarinen, Beeren, Äpfeln, Birnen oder globalen Früchten wie Ananas oder Limette gemischt und mit Zucker und Orangensaft gesüßt werden. Spanischer Rioja Rotwein ist traditionell. Einige Sangria-Rezepte enthalten neben Wein und Obst zusätzliche Zutaten wie Brandy, Mineralwasser oder einen aromatisierten Likör.
Sangria blanca (Sangria mit Weißwein) ist eine neuere Innovation. Für Sangria Blanca empfiehlt Casas trockene Weißweine wie a Rueda, Jumilla oder Valdepeñas.
Reál Sangria wird überwiegend mit Wein aus den Rebsorten Tempranillo und Garancha hergestellt.
Ponche de Sangria ist eine Variante für Kinder, oft für Geburtstagsfeiern. Orangen, Pfirsiche und andere zuckerhaltige Früchte werden mit Beeren, Trauben oder Lebensmittelfarben kombiniert, um die Färbung von Sangria zu erzeugen. Ein Erfrischungsgetränk ersetzt normalerweise den Wein.
Schutz des Unionsrechtsbearbeiten
Nach dem Recht der Europäischen Union ist die Verwendung von Sangria in der kommerziellen oder kommerziellen Kennzeichnung nun durch geografische Kennzeichnungsvorschriften eingeschränkt.
Das Europäische Parlament hat im Januar 2014 mit großer Mehrheit neue Kennzeichnungsgesetze verabschiedet, die die Indikationen für aromatisierte Getränke wie Sangria, Wermut und Glühwein schützen. Nur in Spanien und Portugal hergestellte Sangria darf in der EU als „Sangria“ verkauft werden; Anderswo hergestellte Sangria müssen als solche gekennzeichnet sein (z. B. als „deutsche Sangria“ oder „schwedische Sangria“).
Die Definition von Sangria nach dem Recht der Europäischen Union aus der Verordnung von 2014 besagt, dass es sich um eine:
Aromatisiertes Getränk auf Weinbasis
-das aus Wein gewonnen wird,
—das unter Zusatz von natürlichen Extrakten oder Essenzen aus Zitrusfrüchten, mit oder ohne Saft dieser Früchte, aromatisiert wird,
— dem Gewürze zugesetzt sein können,
– dem Kohlendioxid zugesetzt sein kann,
—das nicht gefärbt ist,
—die einen tatsächlichen Alkoholgehalt von mindestens 4,5 % vol. und weniger als 12 % vol. und
— die feste Partikel von Fruchtfleisch oder Schale von Zitrusfrüchten enthalten können und deren Farbe ausschließlich von den verwendeten Rohstoffen stammen muss.‚Sangría‘ oder ‚Sangria‘ darf nur dann als Verkaufsbezeichnung verwendet werden, wenn das Produkt in Spanien oder Portugal hergestellt wird. Wenn das Erzeugnis in anderen Mitgliedstaaten hergestellt wird, darf ‚Sangría‘ oder ‚Sangria‘ nur als Ergänzung zur Verkaufsbezeichnung ‚aromatisiertes Getränk auf Weinbasis‘ verwendet werden, sofern folgende Angaben beigefügt sind: ‚hergestellt in …‘, gefolgt vom Namen des Erzeugungsmitgliedstaats oder einer Region mit eingeschränktem Geltungsbereich.
Die Verordnung von 2014 erkennt Clarea auch als aromatisiertes Getränk auf Weinbasis an, das unter den gleichen Bedingungen wie Sangría aus Weißwein gewonnen wird. Clarea darf nur dann als Verkaufsbezeichnung verwendet werden, wenn das Erzeugnis in Spanien hergestellt wird. Wenn das Erzeugnis in anderen Mitgliedstaaten hergestellt wird, darf ‚Clarea‘ nur zur Ergänzung der Verkaufsbezeichnung ‚aromatisiertes Getränk auf Weinbasis‘ verwendet werden, sofern ihm die Worte beigefügt sind: ‚hergestellt in …‘, gefolgt vom Namen des Erzeugungsmitgliedstaats oder einer Region mit eingeschränktem Geltungsbereich.