Name und Logo

Offizieller Name

Unser vollständiger Name lautet „The International Criminal Police Organization – INTERPOL“, abgekürzt „ICPO–INTERPOL“.

Für allgemeine Kommunikationszwecke sagen wir einfach INTERPOL. Es ist eine Abkürzung für „international police“ und wurde 1946 als telegrafische Adresse gewählt.

Bis 1956 waren wir die Internationale Kriminalpolizeikommission.

Das Emblem

INTERPOL-Logo

Das seit 1950 verwendete Emblem besteht aus folgenden Elementen:

  • Der Globus, um anzuzeigen, dass unsere Aktivitäten weltweit sind;
  • Olivenzweige als Symbol für Frieden;
  • Skalen als Symbol für Gerechtigkeit;
  • Ein vertikales Schwert als Symbol für Polizeiaktionen;
  • Der Name „INTERPOL“;
  • Die Abkürzung „ICPO“ und ihr französisches Äquivalent „OIPC“.

Für Kommunikationszwecke verwenden wir heute das ‚Logo‘, das eine Kombination aus unserem Namen und unserem Emblem ist. Es ist ein einfarbiges Bild, in der Regel in blau, schwarz oder weiß verwendet.

Die Flagge

INTERPOL-Flagge

Wir haben eine Flagge, die für Protokolle und Ereignisse verwendet wird und aus dem Jahr 1950 stammt. Es hat einen hellblauen Hintergrund, mit dem Emblem in der Mitte, und vier Blitze, die Sicherheit und Geschwindigkeit im Polizeieinsatz symbolisieren.

Rechtlich geschützt

Als internationale Organisation sind der vollständige und abgekürzte Name, das Emblem und die Flagge von INTERPOL gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft von 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums geschützt.Gemäß Artikel 6 dieses Übereinkommens, das von der Mehrheit der INTERPOL-Mitgliedsländer ratifiziert wurde, haben die Unterzeichnerländer zugestimmt, die Registrierung zu verweigern und die Verwendung von Marken zu verbieten, die ohne Genehmigung Wappen, Flaggen, andere Embleme, Abkürzungen und Namen von Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen enthalten.

Das Emblem und der Name wurden ebenfalls als Marken der Europäischen Gemeinschaft und der USA eingetragen.

Nutzungsberechtigung

In der Regel verwenden wir das Logo für alle Mitteilungen und genehmigen die Verwendung des Emblems oder der Flagge zu diesem Zweck nicht.

Die Verwendung des vollständigen und abgekürzten Namens, des Emblems und der Flagge von INTERPOL durch externe Stellen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und unterliegt bestimmten Bedingungen.Jede externe Einrichtung, die den vollständigen oder abgekürzten Namen, das Emblem, das Logo oder die Flagge von INTERPOL verwenden möchte, muss zuerst die schriftliche Genehmigung von INTERPOL einholen. Diese Genehmigung unterliegt bestimmten Bedingungen, die wir beispielsweise festlegen werden:

  • Die Genehmigung wird nur für spezifisch identifizierte Projekte und für bestimmte Laufzeiten erteilt.
  • Die Autorisierung gewährt keine ausschließlichen Rechte und keine Änderung des Namensemblems, Logos oder der Flagge ist zulässig.
  • Jede Verwendung und Reproduktion des Logos sollte den Richtlinien zur visuellen Identität von INTERPOL und anderen geltenden Regeln entsprechen.
  • Wenn die Genehmigung von INTERPOL erteilt wurde, alle Dokumente, Filme usw. der Name, das Logo, das Emblem oder die Flagge von INTERPOL sollten INTERPOL zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

INTERPOL kann seine Genehmigung zur Verwendung seines Namens, Emblems, Logos oder seiner Flagge automatisch widerrufen, wenn wir der Ansicht sind, dass eine solche Verwendung unserem Ruf oder Image abträglich sein könnte.

In definierten Fällen kann das INTERPOL-Logo neben einem Drittanbieter-Logo – beispielsweise von anderen Organisationen, Ministerien oder Polizeiverwaltungen – verwendet werden, wenn eine Veranstaltung gemeinsam organisiert oder eine Publikation über ein gemeinsames Projekt erstellt wird.

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