Eine häufige Frage in meiner Praxis ist, ob es für eine Person legal ist, Telefongespräche bei einer Scheidung aufzuzeichnen. Wie bei den meisten anderen Rechtsgebieten gibt es keine festen und schnellen Antworten auf jedes Szenario. Stattdessen müssen Sie allgemeine Richtlinien anwenden.
Was sagt das Gesetz über die Aufzeichnung eines Telefonats in Texas?
In Texas können Sie ein Telefongespräch aufzeichnen, solange eine der Parteien in der Leitung weiß, dass sie aufgezeichnet werden. Das bedeutet, dass Sie Ihr Gespräch mit Ihrem Ehepartner aufzeichnen können, weil Sie wissen, dass Sie aufgezeichnet werden. Sie können jedoch keinen Anruf zwischen zwei Personen aufzeichnen, wenn diese nicht wissen, dass Sie ihn aufzeichnen. Zum Beispiel können Sie das Gespräch Ihres Ehepartners mit seinem Liebhaber oder seiner Schwester nicht aufzeichnen. Das würde man als Abhören bezeichnen. Sie könnten in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und strafrechtlich verfolgt werden.
Kann ich das Gespräch meines Kindes aufzeichnen?
Eine andere Frage, die ich höre, ist, ob Sie das Telefongespräch Ihrer Frau oder Ihres Mannes mit Ihrem Kind aufzeichnen können. Die allgemeine Antwort lautet ja. Da ein Kind nicht alt genug ist, um der Aufzeichnung zuzustimmen, kann der Elternteil ihm zustimmen. Dies entspricht den Richtlinien, denn wenn ein Elternteil der Aufzeichnung des Gesprächs zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zustimmt, weiß mindestens eine Partei in der Leitung, dass sie aufgezeichnet werden.
Wie ich bereits erwähnt habe, handelt es sich jedoch um allgemeine Richtlinien. Jeder Fall ist sachlich anders. Sie sollten immer einen Anwalt konsultieren, bevor Sie eine Telefonaufzeichnungskampagne beginnen. Faktoren wie Telefonanrufe in andere Staaten oder außerhalb des Landes könnten dies auf ein ganz neues Niveau heben. Sei vorsichtig. Was in Texas legal ist, ist in Arizona möglicherweise nicht legal, und wenn Sie ein Gespräch zwischen einem Telefon in Texas und einem Telefon in Arizona aufzeichnen, können Sie sich in Arizona strafrechtlich verantworten.