In den Mitteilungen 2020-18 und 2020-20 haben das Finanzministerium und der IRS das Fälligkeitsdatum für die Einreichung aller Einkommensteuererklärungen sowie Schenkungs- und Generationsüberspringungssteuererklärungen, die ursprünglich am 15. Es blieb jedoch die Frage, ob die Fälligkeitstermine für einige Informationserklärungen (und insbesondere für solche, die nicht mit einer Steuererklärung eingereicht werden) ebenfalls verlängert würden. Des Weiteren, Die beiden vorangegangenen Mitteilungen deckten keine Erbschaftssteuererklärungen und bestimmte andere Bundessteuererklärungen ab. Anschließend, am 9. April, gaben das Finanzministerium und der IRS die Bekanntmachung 2020-23 (die Bekanntmachung) heraus, die den Umfang der beiden vorherigen Bekanntmachungen erheblich erweitert.Die Frist für die meisten Bundessteuererklärungen (angegebene Formulare) und Zahlungen (angegebene Zahlungen), die ansonsten am oder nach dem 1. April und vor dem 15. Juli fällig sind, wird automatisch bis zum 15. Juli verlängert. Spezifizierte Zahlungen umfassen nicht nur Zahlungen der Steuerschuld eines Steuerpflichtigen, die einer Steuererklärung beiliegen, und regelmäßig geplante geschätzte Zahlungen (einschließlich geschätzter Zahlungen, die am 15. Juni fällig sind), sondern auch Ratenzahlungen gemäß den Abschnitten 965 (h), 6161 und 6166. Anwendbare Zinsen sowie verspätete Anmelde- und Zahlungsstrafen werden in diesem Zeitraum ebenfalls fällig.
Die Erweiterung umfasst Erbschaftssteuererklärungen, Partnerschaftserklärungen und bestimmte Verbrauchsteuererklärungen. Es gibt jedoch einige Unklarheiten in Bezug auf die Partnerschaftsrenditen. Die Bekanntmachung verlängert die Frist für „Kalenderjahr oder Geschäftsjahr Partnerschaft Rückkehr Einreichungen auf Formular 1065“, aber die Frist für Kalenderjahr Partnerschaften war März 15—vor dem Fenster durch die Bekanntmachung abgedeckt—so ist es nicht klar, wie die Bekanntmachung verlängert die Frist für Kalenderjahr Partnerschaften.Die Bekanntmachung verlängert die Frist für alle zeitkritischen Maßnahmen, die in Treasury Regulations Section 301.7508A-1(c)(1)(iv)- (vi) und Revenue Procedure 2018-58 aufgeführt sind und eine breite Palette anderer Einreichungen und Wahlen abdecken, die am oder nach dem 1. April und vor dem 15. Dazu gehören unter anderem Fristen für die Einreichung von Formularen der Serie 990, die für Organisationen erforderlich sind, die nach Abschnitt 501 (a) befreit sind. So haben beispielsweise öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen und private Stiftungen im Kalenderjahr, die sonst am 15. Mai die Formulare 990 oder 990-PF einreichen müssten, jetzt eine automatische Verlängerung bis zum 15. Juli. Das Gleiche gilt für Formulare 990-T für Organisationen, die unabhängige Geschäftseinnahmen melden.
Die Bekanntmachung verlängert ausdrücklich die Fristen für Formulare 3520, 5471, 5472, 8621, 8858, 8865 und 8938, aber diese Liste ist nicht exklusiv, da die Erweiterung „alle Zeitpläne, Rückgaben und andere Formulare abdeckt, die als Anhänge zu bestimmten Formularen eingereicht werden oder bis zum Fälligkeitsdatum bestimmter Formulare eingereicht werden müssen.“ Dementsprechend würde dies vermutlich auch Formulare abdecken 926, 8833, 8840, 8843, 8992, 8993 und andere Informationserklärungen, die mit der Steuererklärung des Steuerpflichtigen eingereicht werden oder zur gleichen Zeit fällig sind, zu der eine Steuererklärung in Situationen fällig gewesen wäre, in denen eine Steuererklärung ansonsten nicht eingereicht würde.
Das Fälligkeitsdatum für Wahlen, die auf einem rechtzeitig eingereichten angegebenen Formular vorgenommen werden oder durchgeführt werden müssen, wird in ähnlicher Weise verlängert.
Die Bekanntmachung verlängert auch eine wichtige Frist in Bezug auf qualifizierte Opportunity-Zonen. Um sich für die Vorteile des Qualified Opportunity Zone-Programms zu qualifizieren, muss ein Steuerpflichtiger innerhalb von 180 Tagen nach dem Verkauf oder Umtausch, der den Kapitalgewinn ausgelöst hat, den der Steuerpflichtige aufschieben möchte, in einen Qualified Opportunity Fund investieren. In dem Maße, in dem die 180-Tage-Frist eines Anlegers auf oder nach dem 1. April und vor dem 15. Juli fallen würde, verlängert die Mitteilung diese Frist automatisch bis zum 15. Juli. Schließlich verlängert die Bekanntmachung die Frist für bestimmte staatliche Maßnahmen (z. B. in Prüfungs- oder Bewertungssituationen oder wenn der Steuerpflichtige eine geänderte Steuererklärung einreicht). Es verlängert auch die Fristen für die Einreichung von Petitionen beim Finanzgericht, die Überprüfung von Entscheidungen des Finanzgerichts, die Einreichung von Ansprüchen auf Gutschrift oder Rückerstattung von Steuern und die Klage auf einen Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung von Steuern, jedoch nur, wenn diese Fristen ansonsten auf oder nach dem 1. April und vor dem 15. Juli fallen würden.
Diese Verlängerung gilt nicht für das FinCEN-Formular 114 (FBAR), da die Frist für dieses Formular bereits automatisch bis zum 15.Der IRS hat öffentlich erklärt, dass er erwartet, die Frist für das Formular 8966 (FATCA Reporting) vom 31. März bis 15. Juli zu verlängern, obwohl offizielle Leitlinien noch nicht herausgegeben wurden.
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