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Kosten in einem SSDI oder SSI Fall beteiligt

Gebühr für die mit Behinderung Anwendungen unterstützen

Hier bei Jan Dils Rechtsanwälte, wir berechnen nie eine Vorabgebühr mit Behinderung Anwendungen oder Beschwerden für die Unterstützung. Dies gilt für die Invalidenversicherung der sozialen Sicherheit (SSDI) oder das zusätzliche Sicherheitseinkommen (SSI). Wir werden nur dann eine Gebühr erheben, wenn es uns letztendlich gelingt, einen Anspruch zu genehmigen.Für SSDI- und SSI-Fälle sind die Hauptkosten unsere Anwaltskosten für Sozialversicherungsbehinderungen (gesetzlich auf 25 Prozent der überfälligen Leistungen festgelegt) oder 6.000 US-Dollar — je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Auch hier zahlt der Kunde diese Gebühr nur, wenn wir erfolgreich sind.

Unsere Gebühr für VA-Behinderung beträgt 20% Ihrer Back Pay-Prämie. Unsere Sozialversicherung Behinderung Anwaltskosten sind streng nicht verhandelbar, aber wir werden keine Anwaltskosten sammeln, wenn Ihre Behinderung Leistungen Fall nicht erfolgreich ist.

Gibt es versteckte Ausgaben?

Wir können Ihnen versichern, dass es niemals versteckte Anwaltskosten für Sozialversicherungen gibt, wenn wir bei Ihren SSDI- oder SSI-Ansprüchen helfen. Eines der Versprechen, die wir unseren Kunden geben, ist ein klares Bild von möglichen Gebühren, die in ihren Fällen anfallen können.Zum Beispiel können unsere Kunden zusätzliche medizinische Berichte benötigen, die von Gesundheitsdienstleistern angefordert und kopiert werden. Wenn wir der Meinung sind, dass dies erforderlich ist, werden wir den Kunden benachrichtigen, sobald wir Hinweise darauf haben, und ihm auch dabei helfen, Vorkehrungen für die Zahlung dieser Gebühren zu treffen.

Denken Sie auch daran, dass Jan Dils Rechtsanwälte keine Gebühren für Telefonanrufe, Papierkram, routinemäßige Gemeinkosten oder unsere Reise zur Anhörung erhebt.

Unsere Dienstleistungen für unsere Mandanten

Sobald eine Vertretungsvereinbarung unterzeichnet wurde, beginnen unsere Anwälte mit der Bearbeitung Ihres Falls. Wir werden die zuständigen Behörden darüber informieren, dass unser Büro Ihre Forderung vertritt. Wir werden Ihre Ablehnung von der Sozialversicherung ansprechen. Wir werden Kopien Ihrer Datei erhalten. Wir werden Beweise sammeln und überprüfen, einschließlich unabhängiger medizinischer Untersuchungen, falls erforderlich. Wir werden diese Beweise dann an die Social Security Administration (SSA) senden.

Nachdem wir eine Anhörung in Ihrem Namen beantragt haben, werden wir uns dann mit Ihnen treffen und Ihnen helfen, sich darauf vorzubereiten. Wir werden natürlich an Ihrer Anhörung teilnehmen und in Ihrem Namen für Sie eintreten. Sie werden bei jedem Schritt des Weges informiert bleiben und wissen, was Sie als nächstes erwarten können.

Wir werden auch Ihren Fall verfolgen, um sicherzustellen, dass die SSA den Ball nicht fallen lässt. Und wenn wir ein erfolgreiches Ergebnis erhalten, werden wir sicherstellen, dass sie Ihnen den vollen Betrag zahlen. Wenn wir verlieren, werden wir Ihre Möglichkeiten für weitere Einsprüche klar erläutern.

Wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Jan Dils Rechtsanwälte

Wenn Sie weitere Fragen zu Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit haben, wenden Sie sich an Jan Dils Rechtsanwälte unter 877.526.3457, um eine fachkundige Beratung zu erhalten. Wir haben ein erfahrenes Team von Behindertenanwälten, und einer unserer Vertreter beantwortet gerne Ihre Fragen. Wenn Sie es vorziehen, uns online zu kontaktieren, füllen Sie dieses Formular aus und wir werden Ihnen in Kürze antworten.

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